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Fristberechnung

Hinweise


Wählen Sie entweder eine Dokumentart oder einen Fristtyp aus. Ist eine Dokumentart angegeben, so wird immer mit der bei der Dokumentart hinterlegten Frist gerechnet.

Die erweitere Einspruchsfrist bzw. die erweiterte Widerspruchsfrist gelten nur dann, wenn bei der Bekanntgabe des Bescheides die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt.

Das Datum des Schreibens ist das auf dem Schriftstück angegebene Datum.
Der Eingang des Schreibens ist das Datum, an welchem das Schriftstück beim Empfänger angekommen ist.

Eine Bekanntgabe per Brief liegt immer dann vor, wenn das Schreiben per einfachen Postbrief ohne förmliche Zustellung versand wurde.

Stand 27.12.2006